Vertrieb in Österreich

Für zugelassene und registrierte Arzneispezialitäten gilt die Aufnahme/Änderung/Streichung des Vertriebs in Österreich als Meldung und kann mit jeder textrelevanten Änderung miterledigt bzw. wenn keine solche ansteht, über einfache Bekanntgabe an
das entsprechende Postfach ([email protected], [email protected] oder [email protected]) eingemeldet werden.

Kosten fallen nicht an, da sie durch die Jahresgebühr abgedeckt sind Gebührentarif Anlage II.

 

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